Willkommen im Service- und Downloadbereich der Freiwilligen Feuerwehr Zarrendorf. In diesem Bereich stehen Ihnen verschiedene Anträge, offizielle Ordnungen und Dokumente als direkter Download zur Verfügung.
Egal, ob Sie sich aktiv engagieren möchten, Ihren Nachwuchs anmelden wollen oder Einblick in die Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Zarrendorf suchen – hier finden Sie alle wichtigen Formulare übersichtlich sortiert und als kostenlose PDF-Dateien bereitgestellt.
Die rechtliche und organisatorische Basis unserer Arbeit in der Gemeinde Zarrendorf. Hier erhalten Sie einen transparenten Einblick in unsere Strukturen:
Sie möchten uns unterstützen oder Ihre Kinder für die Feuerwehr begeistern? Wählen Sie einfach den passenden Aufnahmeantrag aus, drucken Sie ihn aus und lassen Sie uns diesen ausgefüllt zukommen:
Zusätzliche Bescheinigungen für Veranstaltungen und Fahrten unserer Jugendabteilungen:
Die ausgefüllten und unterschriebenen Anträge können Sie entweder direkt an einem unserer Dienstabende am Gerätehaus abgeben, uns per Post zusenden oder eingescannt digital über unser [Kontaktformular] einreichen.
Freiwillige Feuerwehr Zarrendorf Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Freiwillige Feuerwehr Zarrendorf ist eine Einrichtung der Gemeinde Zarrendorf und als öffentliche Stelle bemüht, ihre Website im Einklang mit den Vorschriften zur Barrierefreiheit barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind die Richtlinie (EU) 2016/2102, ihre Umsetzung im Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern (§ 14 Landesbehindertengleichstellungsgesetz M-V – LBGG M-V, in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung M-V – BITVO M-V) sowie der technische Standard EN 301 549.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://ff.zarrendorf.de.
Diese Website ist mit den genannten Anforderungen teilweise konform. Die nachfolgend aufgeführten Inhalte sind mit den Anforderungen nicht vollständig vereinbar; es handelt sich um Unvereinbarkeiten mit den Rechtsvorschriften. Eine unverhältnismäßige Belastung wird nicht geltend gemacht, und es werden keine Inhalte in Anspruch genommen, die nicht in den Anwendungsbereich der Rechtsvorschriften fallen.
Ergänzend stellt die Website Bedienungshilfen bereit, mit denen sich unter anderem Schriftgröße, Kontraste und Hervorhebungen anpassen lassen. Diese Hilfen ergänzen eine barrierefreie Gestaltung, ersetzen sie aber nicht.
Diese Website lässt sich mit der Tastatur bedienen. Mit der Tabulatortaste bewegen Sie sich durch Menüs, Links und Formularfelder; das jeweils angesteuerte Element ist deutlich hervorgehoben. Am Anfang jeder Seite steht ein Sprunglink „Zum Inhalt springen“, mit dem Sie das Menü überspringen können.
Über die Schaltfläche der Bedienungshilfen – auch mit der Tastenkombination Alt + 9 erreichbar – können Sie die Darstellung an Ihre Bedürfnisse anpassen: Schriftgröße, Zeilenhöhe und Buchstabenabstand ändern, eine besser lesbare oder eine für Legasthenie geeignete Schriftart wählen, Kontraste und Farben anpassen, Bilder oder Animationen ausblenden sowie eine Lesehilfe, eine Lesemaske oder einen vergrößerten Mauszeiger einblenden. Die von Ihnen gewählten Einstellungen werden ausschließlich lokal in Ihrem Browser gespeichert und lassen sich dort jederzeit über „Einstellungen zurücksetzen“ wieder entfernen. Diese Hilfen ergänzen eine barrierefreie Gestaltung, ersetzen sie aber nicht.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind noch nicht vollständig barrierefrei. Die Behebung erfolgt fortlaufend.
Diese Erklärung wurde am 27. Juli 2026 erstellt und zuletzt am 24. August 2026 überprüft. Grundlage der Bewertung ist eine Selbstbewertung, die im Rahmen eines technischen Prüfdurchlaufs der Website und der bereitgestellten Dokumente vorgenommen wurde.
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten dieser Website aufgefallen oder benötigen Sie Informationen zu nicht barrierefrei bereitgestellten Inhalten? Dann wenden Sie sich bitte an die verantwortliche Stelle:
Bitte nennen Sie uns die Seite, auf der die Barriere aufgetreten ist, und beschreiben Sie kurz, was Ihnen den Zugang erschwert hat. Wir beantworten Ihre Anfrage schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen.
Sind Sie mit der Bearbeitung Ihres Anliegens nicht zufrieden oder haben Sie innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf Ihr Feedback erhalten? In diesem Fall können Sie bei der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V einen Antrag auf Prüfung der in dieser Erklärung genannten Regelungen und Maßnahmen stellen. Die Überwachungsstelle ist zuständig für das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren nach § 2 Absatz 1 BITVO M-V. Sie prüft auf Ihren Antrag hin, ob gegenüber der öffentlichen Stelle weitere Maßnahmen erforderlich sind. Das Verfahren ist für Sie kostenlos; Sie benötigen keinen Rechtsbeistand.
Ihre Beschwerde können Sie auf einem dieser Wege einreichen. Bitte teilen Sie dabei Ihren Namen, Ihre Anschrift, die betroffene Website sowie den Beschwerdegrund mit:
Kontakt der Überwachungsstelle: