… der Leitspruch, dem die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Zarrendorf seit dem 18. November 1924 folgen. Uneigennützig stehen die Mitglieder rund um die Uhr zum Schutz von Hab und Gut und vor allem von Leib und Leben der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Zarrendorf zur Verfügung. Eine gute Ausbildung sowie die Motivation sich freiwillig für andere einzusetzen gehören zu der Grundvoraussetzung für den Feuerwehrdienst. Auch ist hierbei der Verzicht auf Freizeit und Familie zu berücksichtigen, den die Kameraden zur Sicherung des Gemeindewohls auf sich nehmen. Dabei ist im Laufe der Jahrzehnte – seit der Gründung vor über 100 Jahren – der Aufgabenbereich der Feuerwehr vom reinen Brandschutz, auf den Bereich der technischen Hilfeleistung bis hin zur aktiven Beteiligung an kulturellen Veranstaltungen in der Gemeinde erweitert worden. Der Dienst der Freiwilligen Feuerwehr ist ein Ehrendienst für die Gemeinschaft zur Erhaltung der brandtechnischen Sicherheit verknüpft mit der Pflege jahrzehntelanger Traditionen und dem technischen Fortschritt der heutigen Zeit.
Wir wünschen Ihnen viel Freude beim Besuch unserer Webseite.
Am 18.11.1924 wurde die FF Zarrendorf gegründet. Sie bestand zum damaligen Zeitpunkt aus 36 Mitgliedern und löschte mit einer Handdruckspritze, die mit Pferd und Wagen befördert wurde. Anfang der sechziger Jahre wurde zeitweilig ein Traktor als Zugfahrzeug eingesetzt und später durch einen LKW Garant ersetzt. Selbst ein bei der Landespolizei ausrangierter B 1000 wurde umlackiert und noch jahrelang durch die Feuerwehr genutzt. 1994 wurde durch die Bürgermeisterin das neue Feuerwehrgerätehaus übergeben. Die Kameraden hatten nun beheizte Räume und sanitäre Anlagen.
Die Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr Zarrendorf ergeben sich aus dem Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG M-V). Als Teil des kommunalen Brandschutzes sorgen unsere ehrenamtlichen Kameradinnen und Kameraden rund um die Uhr für die Sicherheit in der Gemeinde. Zu unseren Kernaufgaben zählen die Bekämpfung von Bränden jeder Art, die technische Hilfeleistung – etwa nach Verkehrsunfällen –, die Rettung und Befreiung von Menschen aus Notlagen sowie die Abwehr von Umwelt- und Wassergefahren. Um im Ernstfall schnell und richtig zu handeln, bilden sich unsere Mitglieder regelmäßig in Übungen und Lehrgängen weiter.
Während einer Brandbekämpfung, technischen Rettung oder anderer Hilfeleistungen können Feuerwehrleute auf viele unterschiedliche Gefahren treffen. Gefahren im Feuerwehrdienst sind allein durch technische oder organisatorische Schutzmaßnahmen nicht zuverlässig auszuschließen. Dem Schutz vor Verletzungen oder anderen Gesundheitsschäden dient deshalb das Tragen persönlicher Schutzausrüstung. Persönliche Schutzausrüstung muss den einschlägigen EU – Richtlinien, gesetzlichen Vorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und den Regeln der Technik, z.B. Normen ( DIN, EN ), Verwaltungsvorschriften der Länder, entsprechen.

Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr in Zarrendorf
Eric Triller leitet als Wehrführer die Geschicke der Freiwilligen Feuerwehr Zarrendorf. Bürgermeister Christian Röver, der die Wehr zuvor sechs Jahre lang geführt hatte, beschrieb die Wahl mit den Worten „es herrscht homogene Einigkeit“.
Wie oft die Freiwillige Feuerwehr Zarrendorf in den vergangenen Jahren ausgerückt ist.
35 Einsätze in 5 Jahren
Stand: 2019. Die Zahlen der folgenden Jahre ergänzen wir, sobald sie vorliegen.
In diesem Bereich stehen Ihnen verschiedene Anträge und Dokumente als Download zur Verfügung.
Weiterhin erhalten Sie zusätzlich einen Einblick in die Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Zarrendorf.
Das Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Zarrendorf steht in der Bahnhofstraße 22b, 18510 Zarrendorf – direkt gegenüber dem Bahnhof an der Landesstraße 222.
Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL). Route planen – öffnet OpenStreetMap in einem neuen Fenster
Freiwillige Feuerwehr Zarrendorf Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Freiwillige Feuerwehr Zarrendorf ist eine Einrichtung der Gemeinde Zarrendorf und als öffentliche Stelle bemüht, ihre Website im Einklang mit den Vorschriften zur Barrierefreiheit barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind die Richtlinie (EU) 2016/2102, ihre Umsetzung im Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern (§ 14 Landesbehindertengleichstellungsgesetz M-V – LBGG M-V, in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung M-V – BITVO M-V) sowie der technische Standard EN 301 549.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://ff.zarrendorf.de.
Diese Website ist mit den genannten Anforderungen teilweise konform. Die nachfolgend aufgeführten Inhalte sind mit den Anforderungen nicht vollständig vereinbar; es handelt sich um Unvereinbarkeiten mit den Rechtsvorschriften. Eine unverhältnismäßige Belastung wird nicht geltend gemacht, und es werden keine Inhalte in Anspruch genommen, die nicht in den Anwendungsbereich der Rechtsvorschriften fallen.
Ergänzend stellt die Website Bedienungshilfen bereit, mit denen sich unter anderem Schriftgröße, Kontraste und Hervorhebungen anpassen lassen. Diese Hilfen ergänzen eine barrierefreie Gestaltung, ersetzen sie aber nicht.
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Diese Erklärung wurde am 27. Juli 2026 erstellt und zuletzt am 24. August 2026 überprüft. Grundlage der Bewertung ist eine Selbstbewertung, die im Rahmen eines technischen Prüfdurchlaufs der Website und der bereitgestellten Dokumente vorgenommen wurde.
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