Aufgaben

Die Anforderungen an die personelle Besetzung der Rettungsmittel werden in der Landesrettungsdienstplanverordnung des Landes Brandenburg gesetzlich geregelt. Jährlich müssen alle Mitarbeiter im Rettungsdienst mindestens 24 h Fortbildung nachweisen. In den Maßnahmen der Wiederbelebung auch mit erweiterten Maßnahmen, werden alle Mitarbeiter 2 x jährlich intensiv geschult. Jährlich erfolgt eine Prüfung durch den Ärztlichen Leiter Rettungsdienst (ÄLRD).